Neues Projekt 2

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Die effektive, schnelle und erfolgreiche Bearbeitung eines Insolvenzverfahrens stellt den Insolvenzverwalter und seine Mitarbeiter vor eine Vielzahl von Aufgaben. Mit unserer fast 10-jährigen Erfahrung in der Insolvenzverwaltung ist es uns möglich, Ihre Insolvenzkanzlei mit unterschiedlichen Dienstleistungen zu unterstützen.

Wir wickeln Verbraucher- und Klein-Regelinsolvenzverfahren oder auch Ihre Restschuldbefreiungsverfahren zuverlässig und schnell ab, übernehmen die Berichterstattung nach Ihren Vorlagen und auf Wunsch auch die Kommunikation (in Ihrem Namen) mit Gläubigern, Schuldnern und Gerichten. Weiterhin unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung der Insolvenzbuchhaltung mit den Standard-Kontenrahmen SKR 03-INSO oder SKR 04-INSO.

Auch erstellen wir gerne Ihre Schlussberichte nebst Schlussrechnungen.

Unsere Mitarbeiter/innen sind zertifizierte Insolvenzsachbearbeiter, Insolvenzbuchhalter und/oder Anfechtungsassistenten.




Hinweis: Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst im Rahmen des § 6 Nr. 3 u. 4 StBerG das Kontieren und Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und die Lohnsteuer-Anmeldung. Keine Steuerberatung, keine Rechtsberatung.
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