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Wieso sprechen wir von "Buchen laufender Geschäftsvorfälle" und nicht von "Buchhaltung"?

Eine Buchhaltung besteht neben der laufenden Geschäftsvorfälle auch aus Jahresabschluss und Steuererklärungen. Selbstständige Buchhalter/innen sind gem. Steuerberatungsgesetz (StBerG) in Verbindung mit dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nicht dazu berechtigt, Jahresabschlüsse und/oder Steuererkärungen zu erstellen, geschweige denn damit zu werben. Die Steuerberaterkammern und auch der Gesetzgeber gehen davon aus, dass, sollte ein selbstständiger Buchhalter mit der Übernahme Ihrer Buchhaltung werben, Sie, als Mandant sofort davon ausgehen, dass nicht nur das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle übernommen wird, sondern auch die Erstellung der weiteren Erklärungen und Abschlüsse.

Entgegen der Annahme der Steuerberater/Steuerberaterkammern sowie des Gesetzgebers definiert sich der Begriff "Buchhaltung" wie folgt:
"Die Hauptaufgabe der Buchhaltung besteht nach § 239 Abs. 2 HGB darin, "alle Geschäftsvorfälle laufend, lückenlos und sachlich geordnet zu erfassen und zu buchen." Die Buchungen bilden lediglich die Grundlage für die Bilanzierung und den Jahresabschluss. Der Jahresabschluss ist der rechnerische Abschluss eines Geschäftsjahres und stellt die finanzielle Lage eines Unternehmens fest. Er besteht aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Die Bilanzkennzahlen ergeben sich aus den aktiven und passiven Bestandskonten, die Gewinn- und Verlustrechnung aus den Aufwands- und Ertragskonten. Auf dem Weg zum Jahresabschluss befasst sich der Buchhalter - neben dem ordnungsgemäßen Erfasse -  mit den folgenden Aufgaben: Belegorganisation; gnerell gilt: Keine Buchung ohne Beleg. Die Buchungen müssen stets transparent und nachvollziehbar sein und dazu gehört ein passender Beleg. Die Buchhaltung kümmert sich um das Prüfen, Sortieren und Kontieren der einzelnen Belege.

Daher gilt für uns: Buchen laufender Geschäftsvorfälle!
Selbstständige Buchhalter! Die kostengünstige Alternative zu Steuerbüros!

Sämtliche Erfassungsarbeiten werden ebenso fachkundig erbracht. Nach Ende des Geschäftsjahres können Sie die gebuchten Geschäftsvorfälle in Ihr Steuerbüro geben. Hier werden dann die Jahresabschluss- und Abgrenzungsbuchungen, die Einnahme-Überschuss-Rechnung oder Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung und die erforderlichen Steuererklärungen für Sie gefertigt.

Seien Sie kostenbewusst.
Durch die Beauftragung eines selbstständigen Buchhalters redzuzieren Sie ihre Kosten und erhöhen ihren Gewinn.

Durch eine freie Mitarbeit in einer Steuerkanzlei kann ich Ihre Daten auch zur Erstellung der Jahresabschlussarbeiten inkl. Steuererklärungen an diese übergeben.




Hinweis: Die Hilfeleistung in Steuersachen umfasst im Rahmen des § 6 Nr. 3 u. 4 StBerG das Kontieren und Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und die Lohnsteuer-Anmeldung. Keine Steuerberatung, keine Rechtsberatung.
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